Benutzungsordnung


§ 1 Allgemeines
1. Das Medienzentrum ist eine Einrichtung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mit den drei Standorten Neuruppin, Kyritz und Wittstock. Es stellt allen Schulen und Bildungseinrichtungen im Landkreis audiovisuelle Medien in physischer und digitaler Form sowie Geräte zur zeitweisen Benutzung zur Verfügung.

§ 2 Anmeldung
1. Zur Nutzung der Medien und Geräte sind alle Schulen, Kindergärten und weitere Bildungseinrichtungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin berechtigt.
2. Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutz-bestimmungen (Anlage 1) gespeichert. Die Benutzer*innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Ausleihen zu internen Zwecken gespeichert werden dürfen.
3. Der/Die Nutzer*in erkennt mir seiner/ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung an.
4. Der/Die Nutzer*in ist verpflichtet, dem Medienzentrum Änderungen seines/ihres Namens oder ein Verlassen oder Wechseln der Schule oder Einrichtung zu melden.

§ 3 Verleih/Leihfrist
1. Medien und Geräte können telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Medienzentrum bestellt werden. Medien können auch online im Schulmedienportal vorbestellt werden und liegen 7 Tage zur Abholung bereit.
2. Die Leihfrist der Medien beträgt 4 Wochen. Leihfristen für Geräte werden individuell vereinbart.
3. Die Leihfrist kann schriftlich, telefonisch oder persönlich verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
4. Ist der/die Nutzer*in mit der Rückgabe entliehener Medien und/oder Geräte im Verzug, erfolgt eine Erinnerung.
5. Nach der dritten erfolglosen Erinnerung wird der/die Nutzer*in von der Ausleihe ausgeschlossen und ist für die Kostenerstattung aufzukommen.

§ 4 Nutzung
1. Der/Die Nutzer*in hat die urheberrechtlichen Bestimmungen und die Lizenzvorschriften einzuhalten. Jedes Kopieren ist verboten.
2. Alle Medien und Geräte werden in einwandfreiem Zustand verliehen. Beschädigungen sind dem Medienzentrum unverzüglich mitzuteilen. Zugehöriges Medienmaterial wie Filmbegleithefte, Arbeitsblätter und Gebrauchsanweisungen sind pfleglich zu behandeln.
Benutzungsordnung Medienzentrum Ostprignitz-Ruppin
3. Der/Die Nutzerin ist ohne Zustimmung des Medienzentrums nicht berechtigt, die ihm/ihr überlassenen Gegenstände Dritten zu überlassen oder anders als zu dem angegebenen Zweck zu benutzen.
4. Die entliehenen Gegenstände dürfen nur bei nichtöffentlichen und nicht gewerblichen Veranstaltungen eingesetzt werden.
5. Nutzerinnen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, können von der weiteren Nutzung des Medienzentrums zeitweise oder auf Dauer ausgeschlossen werden.
6. Der kostenlose Download von Online-Medien (Schulmedienportal OPR) ist an die Anerkennung der Nutzungsordnung sowie an die Vergabe eines Logins und eines Passwortes gebunden, die auf Antrag erteilt werden.
7. Die Nutzung der Medien und Geräte ist gebührenfrei.

§ 5 Haftungsausschluss
1. Das Medienzentrum schließt eine Haftung für Schäden aus, die durch die Ausleihe und Nutzung von audiovisuellen Medien und Datenträgern entstehen.
2. Der/Die Nutzer*in haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.

§ 6 Inkrafttreten
Die Nutzungsordnung tritt am 24.02.2020 in Kraft.

Hier können Sie die Benutzungsordnung des Medienzentrums Ostprignitz-Ruppin herunterladen.