Benutzungsordnung


§ 1 Allgemeines
1. Die Schulbibliothek des Oberstufenzentrums OPR ist eine Einrichtung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Sie dient der allgemeinen Information, der Unterstützung des Unterrichts und der Berufsorientierung.
2. Die Benutzungsordnung, Öffnungszeiten und Regeln für die Ausleihe werden durch Aushang, Flyer und auf der Homepage des Kreismedienzentrums bekannt gegeben.

§ 2 Anmeldung
1. Zur Benutzung der Bibliothek sind Schülerinnen, Auszubildende und Lehrpersonal aus Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen/ Institutionen aus dem Landkreis OPR zugelassen.
2. Die Anmeldung erfolgt vor der erstmaligen Benutzung bei Schülerinnen und Auszubildenden unter Vorlage des Schüler- oder Auszubildendenausweises. Das Lehrpersonal hat seine berufliche Tätigkeit im Landkreis OPR nachzuweisen.
3. Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (Anlage 1) gespeichert. Die Benutzer erklären sich einverstanden, dass ihre Ausleihen zu internen Zwecken gespeichert werden.

§ 3 Benutzung/ Ausleihe
1. Die Nutzung der Bestände ist kostenfrei.
2. Die Leihfrist beträgt für Bücher und Filme vier Wochen. Ferien zählen nicht zur Leihfrist.
3. Verlängerung: Die Leihfrist kann vor Ablauf bei Bedarf maximal drei Mal verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Bibliothek erfolgen.
4. Vormerkung: Entliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt.
5. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.
6. Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien und/oder Geräte im Verzug, erfolgt eine Mahnung. Bei mehrfacher Abmahnung kann der Nutzer für die Ausleihe gesperrt werden.
7. Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben.

§ 4 Urheberrecht
Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts (Aushang Schulbibliothek) zu beachten.

§ 5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
1. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und sonstige Markierungen gelten als Beschädigung.
2. Mit den PC-Arbeitsplätzen ist sorgsam umzugehen. Störungen und Fehlermeldungen sind dem Personal zu melden.
3. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Festgestellte Schäden und Verlust sind sofort zu melden.
4. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
5. Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach dritter Mahnung kann die Bibliothekunabhängig vom Verschulden-vom Benutzer Ersatz für Medien verlangen.
6. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Schülerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

§ 6 Aufenthalt in der Bibliothek
1. Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Es gilt die Hausordnung.
2. Möbel und andere Einrichtungsgegenstände haben ihren festen Platz in der Schulbibliothek und sind nicht eigenmächtig zu verstellen. Sollte aus didaktischen bzw. organisatorischen Gründen ein Umstellen notwendig werden, ist direkt nach Abschluss der Unterrichtseinheit bzw. der Veranstaltung die ursprüngliche Ordnung wiederherzustellen.
3. Medien sind nach Nutzung wieder zuverlässig an ihren Standort zurück zu bringen.
4. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

§ 7 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder die Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 8 Haftungsausschluss
1. Die Bibliothek übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Nutzung bibliothekseigener Medien (z.B. DVDs und andere Informations- und Datenträger) an Dateien, Datenträgern sowie Geräten (Hardware) entstehen.
2. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen.
3. Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge der Internetarbeitsplätze oder sonstige Geräte in der Bibliothek abgerufen werden.
4. Für die Konsequenzen kommerzieller Transaktionen an den Internetplätzen ist die Bibliothek nicht verantwortlich.
5. Die Bibliothek haftet nicht für Verstöße der Benutzer gegen das Urheberrecht.

§ 9 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 24.02.2020 in Kraft.

Hier können Sie die Benutzungsordnung der Schulbibliothek des Oberstufenzentrums Ostprignitz-Ruppin herunterladen.